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Es passiert schneller als man denkt: Das Auto ist weg. Selbst wenn die Teilkaskoversicherung den Wiederbeschaffungswert übernimmt, ist Geduld gefragt. Welche Frist Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie hier.
Wichtigste Punkte auf einen Blick:
- Warten vor dem Neukauf: Bei Autodiebstahl ist Geduld gefragt.
- Frist von vier Wochen: Eigentum geht oft erst nach einem Monat auf die Versicherung über.
- Polizei und Abmeldung: Fahrzeug umgehend melden und abmelden.
Jährlich werden rund 30.000 Autos in Deutschland gestohlen. Dank Teilkaskoversicherung bekommen Betroffene den Wiederbeschaffungswert erstattet. Ein häufiger Fehler: den sofortigen Kauf eines neuen Fahrzeugs.
Vier Wochen Wartezeit einhalten
Laut dem Auto Club Europa (ACE) ist es ratsam, bis zu vier Wochen nach der Diebstahlsmeldung mit dem Kauf eines Ersatzfahrzeugs zu warten. Oft geht das Eigentum am gestohlenen Auto erst nach dieser Frist auf die Versicherung über. Wird das Fahrzeug vorher gefunden, müssen Besitzer es zurücknehmen. Mietwagenkosten sind in der Regel nicht durch die Teilkaskoversicherung gedeckt, können aber durch einen Kfz-Schutzbrief oder eine Mobilitätsgarantie abgedeckt werden.
Unverzügliche Abmeldung und weitere Schritte
Neben der Einhaltung der Wartefrist sollten Sie folgende Schritte beachten:
- Polizei informieren: Sofort Diebstahlsanzeige erstatten.
- Abschleppinformationen: Prüfen, ob das Fahrzeug wegen Falschparkens abgeschleppt wurde.
- Polizeiprotokoll: Kopie für die Versicherung und das Straßenverkehrsamt mitnehmen.
- Versicherung benachrichtigen: Umgehend nach dem Diebstahl.
- Fahrzeug abmelden: Spätestens nach 14 Tagen, um unnötige Kosten zu vermeiden.
So schützen Sie Ihr Fahrzeug vor Diebstahl
Die Polizei empfiehlt folgende Maßnahmen, um Ihr Auto besser zu schützen:
- Parkplatzwahl: Teure Fahrzeuge nicht am Straßenrand oder in ungesicherten Carports abstellen. Bevorzugen Sie gut beleuchtete und belebte Straßen.
- Zündschlüssel: Immer abziehen und das Lenkradschloss einrasten lassen.
- Zusätzliche Sicherungen: Parkkralle und Lenkradkralle erhöhen die Sicherheit.
- Schlüsselaufbewahrung: Keine Ersatzschlüssel im oder am Auto aufbewahren. Schlüssel niemals unbeaufsichtigt lassen.
- Schlüsselverlust: Bei Verlust sofort eine Fachwerkstatt aufsuchen und den Schlüssel sperren lassen.
Autodiebstahl im Ausland
Wenn Ihr Fahrzeug im Ausland gestohlen wird, gelten ähnliche Schritte wie bei einem Diebstahl in Deutschland:
- Örtliche Polizei kontaktieren: Sofort nach dem Diebstahl.
- Inventarliste: Erstellen Sie eine Liste aller Gegenstände im Auto.
- Versicherung informieren: So schnell wie möglich.
- Fahrzeug abmelden: Innerhalb von 14 Tagen beim Straßenverkehrsamt.
- Schaden regulieren: Alle notwendigen Unterlagen per Einschreiben einreichen und Kopien sicher aufbewahren.
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