Neue Regeln für den Straßenverkehr: Cannabis und Autofahren

Neue Regeln für den Straßenverkehr: Cannabis und Autofahren

(Bild, Elsa Olofsson, unsplash)

Cannabis-Konsum ist unter bestimmten Bedingungen legal, aber im Straßenverkehr gelten strenge Vorschriften. Der Gesetzgeber hat nun klare Grenzwerte für den Wirkstoff THC am Steuer festgelegt. Diese neuen Regeln sollen Klarheit schaffen, aber ihre Einhaltung könnte kompliziert sein.

Cannabis und Straßenverkehr: Die neuen Regeln

Seit der teilweisen Legalisierung von Cannabis hat der Bundestag neue Vorgaben für Autofahrerinnen und Autofahrer beschlossen. Am späten Donnerstagabend wurde ein Gesetz verabschiedet, das einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut am Steuer festlegt. Überschreitungen werden ähnlich wie bei der 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol mit einer Geldbuße von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot geahndet. Für Fahranfänger und bei kombiniertem Konsum von Cannabis und Alkohol gelten noch strengere Regeln.

Legalisierung und private Anbauvorgaben

Seit dem 1. April ist der Konsum von Cannabis für Volljährige legal, wobei viele Vorgaben zu beachten sind, einschließlich der Erlaubnis für den privaten Anbau. Begleitend dazu wurden nun Regelungen für den Straßenverkehr eingeführt. Bis die neuen Grenzwerte in Kraft treten, bleibt der bisherige strengere Grenzwert von 1 ng/ml bestehen. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 5. Juli über das Gesetz beraten.

Strengere Vorschriften bei kombiniertem Konsum

Künftig ist es eine Ordnungswidrigkeit, Cannabis mit Alkohol zu kombinieren. Erreicht man die THC-Schwelle von 3,5 Nanogramm, gilt ein Alkohol-Verbot am Steuer. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 1.000 Euro geahndet. Für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt in der Probezeit ein vollständiges Cannabis-Verbot, unabhängig vom THC-Grenzwert.

THC und Fahrfähigkeit

Cannabis beeinflusst die Fahrtüchtigkeit anders als Alkohol. Die Wirkung ist am stärksten 20 bis 30 Minuten nach dem Konsum und klingt nach drei bis vier Stunden ab. Bei gelegentlichem Konsum fällt die THC-Konzentration schnell, bei häufigem Konsum kann sich THC im Körper anreichern und noch Tage bis Wochen nachweisbar bleiben.

Schwierigkeit der Selbstkontrolle

Den Grenzwert von 3,5 ng/ml selbst zu bestimmen, ist problematisch. Auch wenn die Wirkung des THC nach 12 bis 24 Stunden nicht mehr spürbar ist, kann der Grenzwert in bestimmten Fällen überschritten werden. Der ADAC warnt: Es gibt keine eindeutige Beziehung zwischen THC-Konsum und Fahruntüchtigkeit, ähnlich wie bei Alkohol.

Verkehrskontrollen und Cannabis

Bei einer Verkehrskontrolle können gerötete Augen, auffällige Pupillen und Geruch Indizien für Drogenkonsum sein. In der Regel wird ein freiwilliger Drogentest angeboten. Fällt dieser positiv aus, erfolgt eine Blutentnahme. Der ADAC rät: Wer nichts konsumiert hat, sollte dem freiwilligen Test zustimmen, um die Kontrolle zu beschleunigen.

Cannabis-Anbauvereinigungen und neue Vorschriften

Der Bundestag hat auch Nachbesserungen am Cannabis-Gesetz beschlossen, um den Anbauvereinen klare Grenzen zu setzen und große Plantagen zu verhindern. Genehmigungen können verweigert werden, wenn Anbauflächen zu nah beieinander liegen oder gewerbliche Dienstleistungen den Eigenanbaucharakter gefährden.

Fahrradfahren unter Cannabis-Einfluss

Für Radfahrer gibt es bisher keinen Grenzwert für THC, aber bei auffälligem Verhalten oder Fahrfehlern kann auch hier eine Straftat vorliegen. Der ADAC empfiehlt: Wer Cannabis konsumiert hat, sollte nicht fahren.

Fazit

Die neuen Regeln sollen die Trennung von Konsum und Fahren klarer gestalten und die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. Doch die praktische Umsetzung und Einhaltung dieser Vorschriften bleiben eine Herausforderung.