Zu geringer Abstand auf der Autobahn gehört zu den gefährlichsten Verkehrsverstößen und ist eine der häufigsten Unfallursachen. Die 50%-Regel (auch „halber Tacho“) gilt als Mindestmaß: Bei 100 km/h sind mindestens 50 Meter Abstand erforderlich, bei 130 km/h mindestens 65 Meter. Wer den Abstand unterschreitet, riskiert empfindliche Bußgelder von 75 bis 320 Euro, 1-2 Punkte in Flensburg und ab 3/10 Unterschreitung bereits ein Fahrverbot von 1-3 Monaten.
Laut aktueller Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) vom 28. April 2024 gelten auf Autobahnen strengere Regeln als innerorts, da die höheren Geschwindigkeiten deutlich längere Bremswege erfordern. Bei 100 km/h beträgt der Bremsweg inklusive Reaktionszeit etwa 100 Meter, bei 130 km/h bereits über 150 Meter. Ein zu geringer Abstand bedeutet daher ein extrem hohes Unfallrisiko mit oft schweren oder tödlichen Folgen. Die Polizei kontrolliert den Abstand verstärkt durch Brückenmessungen, Nachfahren mit Zivilfahrzeugen und stationäre Abstandsmessanlagen.
Wann wird Abstand unterschreiten zur Straftat? Dichtes Auffahren kann als Nötigung nach § 240 StGB gewertet werden, wenn es vorsätzlich geschieht, um andere zu bedrängen oder zum Spurwechsel zu zwingen. Typische Merkmale: Extrem geringer Abstand (weniger als 1/10 des halben Tachos), Lichthupe, aggressives Verhalten über längere Strecke. Die Konsequenzen sind massiv: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre, mindestens 3 Punkte, Führerscheinentzug und oft MPU-Anordnung. Bei Unfällen oder schwerer Gefährdung drohen noch härtere Strafen.
Praktische Tipps: Nutzen Sie die Leitpfosten-Methode – Autobahn-Leitpfosten stehen alle 50 Meter. Bei 100 km/h muss mindestens 1 Leitpfosten zwischen Ihnen und dem Vordermann liegen. Noch besser: Die 2-Sekunden-Regel – merken Sie sich einen festen Punkt (Schild, Brücke), den das vorausfahrende Fahrzeug passiert, und zählen Sie „einundzwanzig, zweiundzwanzig“. Erreichen Sie den Punkt früher, ist der Abstand zu gering. Bei schlechten Witterungsverhältnissen (Regen, Nebel, Schnee) muss der Abstand deutlich größer sein. Auch in der Probezeit ist jeder Abstandsverstoß ab 75 Euro ein A-Verstoß mit Probezeitverlängerung und Aufbauseminar.
Bußgeldtabelle: Abstand Autobahn
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Probezeit |
|---|---|---|---|---|
| Abstand <5/10 bei >80 km/h | 75 € | 1 | — | A-Verstoß |
| Abstand <4/10 bei >80 km/h | 100 € | 1 | — | A-Verstoß |
| Abstand <3/10 bei >80 km/h | 160 € | 2 | 1 Monat | A-Verstoß |
| Abstand <2/10 bei >80 km/h | 240 € | 2 | 2 Monate | A-Verstoß |
| Abstand <1/10 bei >80 km/h | 320 € | 2 | 3 Monate | A-Verstoß |
| Drängeln/Nötigung (Straftat) | Gericht | 3 | Entzug | A-Verstoß + Straftat |
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Zum BußgeldrechnerHäufige Fragen zu Abstand auf der Autobahn
Wie berechnet man den Mindestabstand nach der 50%-Regel?
Die 50%-Regel (auch "halber Tacho") ist eine Faustformel für den Mindestabstand auf der Autobahn: Halbe Tachoanzeige = Mindestabstand in Metern. Bei 100 km/h sind mindestens 50 Meter Abstand erforderlich, bei 130 km/h mindestens 65 Meter. In der Praxis nutzt man die Leitpfosten-Methode: Autobahn-Leitpfosten stehen alle 50 Meter. Bei 100 km/h muss zwischen Ihnen und dem Vordermann mindestens 1 Leitpfosten liegen, bei 130 km/h etwa 1,3 Leitpfosten (zwischen dem ersten und zweiten Pfosten). Die 2-Sekunden-Regel ist noch genauer: Merken Sie sich einen festen Punkt (Schild, Brücke), den das Vorausfahrzeug passiert. Zählen Sie "einundzwanzig, zweiundzwanzig". Erreichen Sie den Punkt früher, ist der Abstand zu gering. Diese Methode funktioniert bei jeder Geschwindigkeit. Die Polizei misst Abstände präzise per Video von Brücken oder mit speziellen Messanlagen – bereits ab 4/10 des halben Tachos (z.B. 40 Meter bei 100 km/h statt 50 Meter) drohen Bußgeld und Punkte.
Wie misst die Polizei den Abstand auf der Autobahn?
Die Polizei nutzt verschiedene Messmethoden: Brückenmessungen sind am häufigsten – Beamte filmen von Autobahnbrücken den Verkehr und messen per Videoauswertung den Abstand zwischen Fahrzeugen. Dabei werden Fahrbahnmarkierungen oder bekannte Abstände (z.B. Leitpfosten) als Referenz genutzt. Nachfahren mit Zivilfahrzeugen: Ein Polizeifahrzeug fährt hinter dem Verdächtigen und misst mit einem kalibrierten Abstandsmessgerät. Stationäre Abstandsmessanlagen (z.B. "VAMA" - Verkehrsabstandsmessanlage) arbeiten vollautomatisch mit Laser- oder Videotechnik und dokumentieren Verstöße selbstständig. Drohnen werden testweise eingesetzt, sind aber noch nicht flächendeckend im Einsatz. Bei Brückenmessungen wird oft zusätzlich die Geschwindigkeit erfasst – so kann präzise berechnet werden, ob der Abstand für die gefahrene Geschwindigkeit ausreichend war. Die Messungen sind sehr genau und vor Gericht kaum anfechtbar, außer bei nachweisbaren technischen Fehlern oder falscher Zuordnung des Fahrzeugs.
Wann gilt Abstand unterschreiten als Straftat (Nötigung)?
Dichtes Auffahren wird zur Straftat nach § 240 StGB (Nötigung), wenn es vorsätzlich geschieht, um andere zu bedrängen oder zum Spurwechsel zu zwingen. Typische Merkmale von strafbarem Drängeln: Extrem geringer Abstand (weniger als 1/10 des halben Tachos), Lichthupe, aggressives Verhalten, mehrfaches dichtes Auffahren über längere Strecke, Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Die Konsequenzen sind massiv: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre, mindestens 3 Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug für mehrere Monate bis Jahre, MPU oft erforderlich. Bei Unfällen oder schwerer Gefährdung drohen noch härtere Strafen. Der Unterschied zur Ordnungswidrigkeit: Bei einfachen Abstandsverstößen ohne aggressive Absicht bleibt es bei Bußgeld (75-320 Euro) und Fahrverbot (1-3 Monate). Bei gezieltem Drängeln mit Nötigungsabsicht greift das Strafrecht – dies ist besonders relevant bei Dashcam-Aufnahmen oder Zeugenaussagen, die vorsätzliches Verhalten belegen.
Warum gelten auf der Autobahn strengere Abstandsregeln als innerorts?
Die höheren Geschwindigkeiten auf Autobahnen erfordern deutlich längere Bremswege. Bei 100 km/h beträgt der Bremsweg etwa 100 Meter (mit Reaktionszeit), bei 130 km/h bereits über 150 Meter. Innerorts bei 50 km/h sind es nur etwa 40 Meter. Ein zu geringer Abstand auf der Autobahn bedeutet daher ein extrem hohes Unfallrisiko mit oft schweren oder tödlichen Folgen. Die Aufprallgeschwindigkeit bei Autobahnunfällen ist massiv – selbst moderne Sicherheitssysteme stoßen an Grenzen. Zudem sind Autobahnen stark frequentiert: Ein plötzliches Bremsmanöver des Vorausfahrenden (Stau, Hindernis, Wildwechsel) lässt wenig Reaktionszeit. Die 50%-Regel ist ein Mindestmaß – bei schlechten Witterungsverhältnissen (Regen, Nebel, Schnee) muss der Abstand deutlich größer sein. Innerorts gelten andere Abstände: Bei bis 50 km/h reichen oft 15 Meter (ca. 3 Fahrzeuglängen), da Bremswege kürzer sind. Die StVO schreibt vor: "Der Abstand muss so groß sein, dass auch bei plötzlichem Bremsen des Vordermanns gehalten werden kann."
Gilt die Abstandsregel auch bei dichtem Verkehr und Stau?
Ja, grundsätzlich gilt die Abstandsregel immer – aber mit Einschränkungen bei stockendem Verkehr. Im zähfließenden Verkehr oder Stau (Schrittgeschwindigkeit bis ca. 30 km/h) ist ein Abstand von einem Fahrzeug-Länge (ca. 5 Meter) ausreichend. Bei Stillstand darf der Abstand noch geringer sein. Sobald der Verkehr wieder fließt und höhere Geschwindigkeiten erreicht werden, muss der Abstand sofort wieder vergrößert werden. Wichtig: Auch im Stau darf man nicht dichter auffahren, um andere am Einfädeln zu hindern – dies gilt als Nötigung. Die Polizei berücksichtigt bei Brückenmessungen die Verkehrslage: Bei freier Fahrt mit 130 km/h wird strenger kontrolliert als bei zähfließendem Verkehr. Ausnahmen gelten nicht bei normalem Verkehrsfluss: Wer auf der linken Spur mit 130 km/h fährt und nur 30 Meter Abstand hält (statt 65 Meter), begeht einen Verstoß – unabhängig davon, wie dicht andere fahren. "Die anderen machen es auch" ist keine Rechtfertigung.
Was ist der Unterschied zwischen Abstand innerorts und auf der Autobahn?
Innerorts (bis 50 km/h): Mindestabstand ca. 15 Meter (3 Fahrzeuglängen) – Verstöße werden seltener geahndet, Bußgelder sind niedriger (meist 25-35 Euro ohne Punkte bei geringen Unterschreitungen). Außerorts/Autobahn (über 80 km/h): Mindestabstand nach 50%-Regel (halber Tacho in Metern) – Verstöße werden streng kontrolliert, bereits ab 5/10 Unterschreitung drohen 75 Euro und 1 Punkt. Bei unter 3/10 gibt es Fahrverbot. Der Grund: Physik der Geschwindigkeit – der Bremsweg steigt quadratisch mit der Geschwindigkeit. Doppelte Geschwindigkeit = vierfacher Bremsweg. Auf Autobahnen sind Auffahrunfälle oft tödlich, innerorts meist Blechschäden. Die Bußgeldtabelle unterscheidet klar: Innerorts gibt es meist nur Verwarngelder, außerorts beginnen die Strafen bei 75 Euro und steigen bis 320 Euro plus 3 Monate Fahrverbot. Bei LKW gelten zusätzlich verschärfte Regeln: Ab 50 Meter Abstand Pflicht bei über 50 km/h, sonst 80 Euro Bußgeld.
