Alkohol am Steuer – Bußgelder, Punkte & Fahrverbot

Alkohol am Steuer gehört zu den gefährlichsten Verkehrsverstößen und wird in Deutschland streng geahndet. Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mindestens 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot kostet. Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat nach § 316 StGB mit Führerscheinentzug und der fast sicheren Anordnung einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung). Für unter 21-Jährige und Fahranfänger in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot (0,0‰).

Laut aktueller Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) vom 28. April 2024 wird zwischen drei Schwellenwerten unterschieden: Die 0,5‰-Grenze (absolute Fahruntüchtigkeit), die 0,3‰-Grenze bei auffälligem Fahrverhalten (relative Fahruntüchtigkeit) und die 1,1‰-Grenze als Straftatbestand. Wiederholungstäter zahlen bei der zweiten Trunkenheitsfahrt innerhalb von 10 Jahren bereits 1.000 Euro, beim dritten Mal 1.500 Euro – plus jeweils 3 Monate Fahrverbot. Eine MPU wird typischerweise ab 1,6‰ angeordnet, kann aber auch bei niedrigeren Werten verhängt werden.

Wichtig zu wissen: Der Körper baut Alkohol mit etwa 0,1-0,15‰ pro Stunde ab – dieser Prozess kann durch nichts beschleunigt werden (nicht durch Kaffee, kalte Duschen oder Sport). Wer abends viel trinkt, kann auch am nächsten Morgen noch über der 0,5‰-Grenze liegen. Moderne Atemalkoholtests sind sehr präzise, und bei Zweifeln ordnet die Polizei eine Blutentnahme an, die als gerichtsfestes Beweismittel gilt. Die 0,3‰-Grenze greift besonders bei Unfällen oder wenn Zeugen auffälliges Fahrverhalten melden (Schlangenlinien, überhöhte Geschwindigkeit).

Neue Regelung für Cannabis: Seit der Teillegalisierung im April 2024 gilt eine THC-Grenze von 3,5 ng/ml im Blutserum. Wer darüber liegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit (500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot). Bei Mischkonsum (Cannabis + Alkohol) gelten verschärfte Regeln – bereits minimale Mengen können zu einem Fahrverbot führen. Die Rechtsprechung entwickelt sich noch, daher ist Vorsicht geboten.

Bußgeldtabelle: Alkohol am Steuer

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbotBesonderheiten
0,5-1,09‰ Erstverstoß500 €21 Monat
0,5-1,09‰ Wiederholung (2x)1.000 €23 MonateInnerhalb 1 Jahr
0,5-1,09‰ Wiederholung (3x)1.500 €23 MonateMPU wahrscheinlich
Ab 1,1‰ Straftat (§ 316 StGB)Gericht3Entzug + MPUFreiheitsstrafe möglich
0,0‰ Verstoß (U21/Probezeit)250 €0A-Verstoß (Probezeit)
Cannabis ab 3,5 ng/ml THC500 €21 MonatSeit April 2024
Andere Drogen (Amphetamin, Kokain etc.)500 €21 MonatMPU ab 1,6‰

Berechne dein Bußgeld jetzt

Prüfe alle Verstöße im Straßenverkehr – von Geschwindigkeit bis Alkohol – mit unserem Bußgeldrechner!

Zum Bußgeldrechner

Häufige Fragen zu Alkohol am Steuer

Wann gilt die 0,3‰-Grenze für relative Fahruntüchtigkeit?

Die 0,3‰-Grenze greift bei relativer Fahruntüchtigkeit, wenn zusätzlich zum Alkohol auffällige Fahrverhaltensweisen hinzukommen – etwa Schlangenlinien, überhöhte Geschwindigkeit, Unfallverursachung oder aggressives Verhalten. Während ab 0,5‰ eine absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt und automatisch bestraft wird, muss bei 0,3-0,49‰ ein zusätzlicher Nachweis erbracht werden. In diesen Fällen droht ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr, 3 Punkten und Führerscheinentzug. Die relative Fahruntüchtigkeit wird oft bei Unfällen mit Leichtverletzten angewendet oder wenn die Polizei bei einer Kontrolle deutliche Ausfallerscheinungen feststellt (unsicherer Gang, undeutliche Sprache, verlangsamte Reaktionen). Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sollte in solchen Fällen sofort hinzugezogen werden.

Warum gilt für unter 21-Jährige und Fahranfänger 0,0‰?

Für unter 21-Jährige und Fahranfänger in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot (0,0‰). Der Gesetzgeber hat diese Regelung eingeführt, weil junge Fahrer statistisch ein höheres Unfallrisiko haben und weniger Fahrroutine besitzen. Selbst geringe Alkoholmengen können bei unerfahrenen Fahrern zu gefährlichen Situationen führen. Bei einem Verstoß gegen die 0,0‰-Regel drohen 250 Euro Bußgeld, aber keine Punkte in Flensburg. Allerdings gilt der Verstoß in der Probezeit als A-Verstoß: Die Probezeit verlängert sich von 2 auf 4 Jahre, und es wird ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet (250-400 Euro). Wichtig: Die 0,0‰-Regel gilt bis zum 21. Geburtstag bzw. bis zum Ende der Probezeit – je nachdem, was später endet. Nach Ablauf dieser Fristen gelten die regulären 0,5‰-Grenzen.

Ab wann wird eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) angeordnet?

Eine MPU (umgangssprachlich "Idiotentest") wird typischerweise ab 1,6‰ Blutalkohol angeordnet, kann aber auch bei niedrigeren Werten verhängt werden – etwa bei wiederholten Alkoholverstößen, Unfällen unter Alkoholeinfluss oder wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Fahreignung hat. Ab 1,1‰ liegt bereits eine Straftat vor (§ 316 StGB), und der Führerschein wird in der Regel entzogen. Um ihn wiederzubekommen, muss oft eine MPU absolviert werden. Die Kosten betragen je nach Anbieter 350-750 Euro, hinzu kommen Vorbereitungskurse (500-1.500 Euro). Die Durchfallquote liegt bei etwa 30-40%, weil viele Teilnehmer unvorbereitet antreten. Eine MPU prüft, ob der Betroffene seine Alkoholproblematik erkannt und verarbeitet hat – bloßes Versprechen, nie wieder zu trinken, reicht nicht aus. Eine realistische Vorbereitung mit verkehrspsychologischer Beratung ist daher essenziell.

Was ist der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat bei Alkohol?

Ordnungswidrigkeit (0,5-1,09‰): Wird als Verkehrsverstoß behandelt und führt zu einem Bußgeldbescheid (500-1.500 Euro), Punkten und Fahrverbot (1-3 Monate). Es erfolgt kein Eintrag ins Bundeszentralregister. Straftat (ab 1,1‰ oder ab 0,3‰ bei Auffälligkeiten): Wird als Straftat nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) verfolgt und vor Gericht verhandelt. Es drohen Geldstrafen (berechnet nach Tagessätzen), Freiheitsstrafen bis 1 Jahr (bei Ersttätern meist auf Bewährung), 3 Punkte in Flensburg und Führerscheinentzug für mindestens 6 Monate. Ein Eintrag ins Führungszeugnis erfolgt bei Tagessätzen über 90 oder Freiheitsstrafe. Die MPU-Anordnung ist bei Straftaten nahezu sicher. Bei Wiederholung oder Unfallverursachung können die Strafen deutlich härter ausfallen, bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Ein Fachanwalt ist bei Strafverfahren zwingend erforderlich.

Wie lange ist Alkohol im Blut und Atemluft nachweisbar?

Atemalkoholtest (Promillemessung): Alkohol ist in der Atemluft ca. 12-24 Stunden nach dem letzten Konsum nachweisbar, abhängig von der getrunkenen Menge. Der Körper baut pro Stunde etwa 0,1-0,15‰ ab – dieser Wert ist individuell verschieden und kann durch nichts beschleunigt werden (nicht durch Kaffee, kalte Duschen oder Sport). Blutalkoholtest: Gilt als gerichtsfestes Beweismittel und ist präziser als Atemtests. Bei einer Blutprobe wird der Alkohol direkt im Blut gemessen, was auch Stunden nach dem Konsum noch möglich ist. Wichtig: Die Polizei kann bei Verdacht auf Alkoholeinfluss eine Blutentnahme anordnen, auch gegen den Willen des Betroffenen (richterliche Anordnung oder Gefahr im Verzug). Langzeitnachweise: Über Haarproben oder Leberwerte (CDT, GGT) kann chronischer Alkoholkonsum über Monate nachgewiesen werden – relevant bei MPU-Verfahren. Ein einmaliger Ausrutscher lässt sich so von Alkoholproblemen unterscheiden.

Welche neuen Grenzwerte gelten seit 2024 für Cannabis am Steuer?

Seit der Cannabis-Teillegalisierung im April 2024 gilt eine neue THC-Grenze von 3,5 ng/ml (Nanogramm pro Milliliter) im Blutserum. Wer mit diesem oder höheren Werten erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot zahlen. Die alte Null-Toleranz-Grenze wurde damit aufgehoben. Wichtig: Bei Mischkonsum (Cannabis + Alkohol) gelten strengere Regeln – bereits minimale Mengen können zu einem Fahrverbot führen. Die 3,5 ng/ml-Grenze bedeutet nicht, dass man "high" fahren darf: THC wird langsam abgebaut und kann noch Tage nach dem Konsum nachweisbar sein. Wer regelmäßig konsumiert, kann dauerhaft über der Grenze liegen. Bei Unfällen oder auffälligem Fahrverhalten kann auch bei niedrigeren Werten eine Straftat vorliegen (§ 316 StGB). Die Rechtsprechung ist noch nicht eindeutig – Vorsicht ist geboten. Eine MPU-Anordnung ist bei Cannabis-Verstößen ebenso möglich wie bei Alkohol.

Weitere relevante Verkehrsverstöße

Rechtlicher Hinweis: Alle Angaben basieren auf der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) vom 28. April 2024 und dem aktuellen Stand der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die Informationen sind sorgfältig recherchiert, ersetzen jedoch keine verbindliche Rechtsberatung. Im Einzelfall können abweichende Bußgelder verhängt werden. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde.