Handy am Steuer – Bußgeld, Punkte & Fahrverbot

Handy am Steuer gehört zu den häufigsten und gefährlichsten Ablenkungen im Straßenverkehr. Seit Oktober 2017 gelten verschärfte Strafen: Wer sein Smartphone während der Fahrt nutzt, riskiert mindestens 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Bei Gefährdung oder Unfallfolge drohen bis zu 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Das Verbot gilt für alle elektronischen Geräte – nicht nur Handys, sondern auch Tablets, Smartwatches und Navigationsgeräte.

Laut aktueller Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) vom 28. April 2024 ist jede Form der Nutzung verboten, bei der das Gerät aufgenommen und gehalten werden muss. Das bedeutet: Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, Nachrichten lesen oder schreiben, Social Media checken, Navi-Eingaben während der Fahrt – alles verboten! Selbst das kurze Aufheben eines klingelnden Handys vom Beifahrersitz gilt als Verstoß. Erlaubt ist die Nutzung nur, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist.

Besonders teuer wird es bei Gefährdung und Unfall: Wer durch Handy-Nutzung andere gefährdet, zahlt 150 Euro und kassiert 2 Punkte plus 1 Monat Fahrverbot. Bei einem Unfall steigt die Strafe auf 200 Euro. Auch in der Probezeit hat ein Handy-Verstoß gravierende Folgen: Er gilt als A-Verstoß, verlängert die Probezeit um 2 Jahre und zwingt zum kostenpflichtigen Aufbauseminar (250-400 Euro).

Wichtig zu wissen: Das Verbot gilt auch im Stau, an der roten Ampel oder beim Rangieren – solange der Motor läuft. Moderne Blitzer und Handy-Detektoren können inzwischen automatisch erkennen, ob ein Fahrer sein Handy nutzt. Die Polizei setzt zudem verstärkt auf verdeckte Kontrollen von Brücken oder aus zivilen Fahrzeugen. Ein Einspruch lohnt sich nur bei nachweisbaren Fehlern, etwa wenn die Zuordnung des Fahrers unklar ist oder das Gerät gar nicht genutzt wurde.

Bußgeldtabelle: Handy am Steuer

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbotProbezeit
Handy ohne Gefährdung100 €1A-Verstoß
Handy mit Gefährdung150 €21 MonatA-Verstoß
Handy mit Unfallfolge200 €21 MonatA-Verstoß
Navi/Tablet in der Hand100 €1A-Verstoß
Kopfhörer (beide Ohren)10 €0

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Häufige Fragen zu Handy am Steuer

Darf ich mein Navi während der Fahrt bedienen?

Das Navigationsgerät darf nur genutzt werden, wenn es fest in einer Halterung montiert ist und die Bedienung durch kurzes Antippen erfolgt. Das Gerät in die Hand nehmen oder längere Eingaben vornehmen ist verboten und kostet 100 Euro plus 1 Punkt. Längere Zieleingaben sollten vor Fahrtantritt oder in einer Pause mit ausgeschaltetem Motor erfolgen.

Gilt das Handy-Verbot auch für Smartwatches?

Ja, grundsätzlich gilt das Verbot auch für Smartwatches, wenn sie wie ein Handy genutzt werden. Ein kurzer Blick auf die Uhrzeit ist tolerierbar, aber längere Interaktionen wie Nachrichten lesen fallen unter das Verbot. Die Rechtsprechung urteilt zunehmend, dass jede elektronische Ablenkung während der Fahrt verboten ist.

Was passiert in der Probezeit bei Handy am Steuer?

Handy am Steuer gilt in der Probezeit als schwerwiegender A-Verstoß. Die Probezeit verlängert sich von 2 auf 4 Jahre, und es wird ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet (250-400 Euro). Zusätzlich fallen 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt an. Ein dritter A-Verstoß führt zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Wie kontrolliert die Polizei Handy-Verstöße?

Die Polizei nutzt klassische Kontrollen von Brücken, zivile Kontrollfahrzeuge und zunehmend moderne Handy-Detektoren mit Infrarot- oder Kamerasystemen, die automatisch erkennen, ob ein Fahrer ein Gerät in der Hand hält. Ein Einspruch lohnt sich nur bei unklarer Beweislage oder formalen Fehlern.

Wann lohnt sich ein Einspruch bei Handy am Steuer?

Ein Einspruch ist sinnvoll bei unklarer Beweislage: Verwechslung des Fahrers, unklare Fotos, fehlerhafte Zuordnung oder wenn das Fahrzeug nachweislich stand und der Motor aus war. Bei eindeutiger Beweislage (klare Fotos, Zeugenaussage) sind Erfolgsaussichten gering. Ein Fachanwalt sollte bei Fahrverboten konsultiert werden.

Gilt das Verbot auch an der roten Ampel oder im Stau?

Ja, das Handy-Verbot gilt immer, wenn der Motor läuft – auch an der roten Ampel, im Stau oder beim Rangieren. Die einzige Ausnahme: Das Fahrzeug steht und der Motor ist vollständig ausgeschaltet (nicht nur Start-Stopp-Automatik). Die Polizei kontrolliert gezielt an Ampeln und in Staus.

Weitere relevante Verkehrsverstöße

Rechtlicher Hinweis: Alle Angaben basieren auf der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) vom 28. April 2024 und dem aktuellen Stand der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die Informationen sind sorgfältig recherchiert, ersetzen jedoch keine verbindliche Rechtsberatung. Im Einzelfall können abweichende Bußgelder verhängt werden. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde.