Rotlichtverstöße gehören zu den gefährlichsten Verkehrsvergehen und werden in Deutschland streng geahndet. Die entscheidende Grenze ist die 1-Sekunde-Regel: War die Ampel beim Überfahren der Haltelinie weniger als 1 Sekunde rot, gilt dies als einfacher Rotlichtverstoß (90 Euro, 1 Punkt). War sie bereits länger als 1 Sekunde rot, liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor – mit deutlich härteren Strafen: 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Laut aktueller Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) vom 28. April 2024 steigen die Strafen massiv bei Gefährdung oder Unfallfolge. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß mit Unfall kostet bis zu 360 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Der Gesetzgeber begründet die Härte damit, dass nach mehr als 1 Sekunde Rotphase bereits Querverkehr oder Fußgänger die Kreuzung betreten haben könnten. Bei schweren Unfällen mit Verletzten kann zusätzlich ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) eingeleitet werden.
Wie funktionieren Rotlichtblitzer? Die Anlagen machen zwei Fotos in kurzer zeitlicher Abfolge: Das erste beim Überfahren der Haltelinie, das zweite einige Meter dahinter im Kreuzungsbereich. Anhand der Zeitdifferenz und der Ampelphase wird präzise ermittelt, wie lange die Ampel bereits rot war. Die Gelbphase beträgt je nach zulässiger Geschwindigkeit 3-5 Sekunden und soll ausreichend Zeit zum Anhalten bieten. Wer bei Gelb noch bequem abbremsen kann, muss anhalten – nur wenn ein sicheres Anhalten nicht mehr möglich ist, darf durchgefahren werden.
Besonders kritisch in der Probezeit: Jeder Rotlichtverstoß – ob einfach oder qualifiziert – gilt als schwerwiegender A-Verstoß. Die Probezeit verlängert sich automatisch von 2 auf 4 Jahre, und es wird ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet (250-400 Euro). Bei drei A-Verstößen droht der Führerscheinentzug. Ein Einspruch gegen den Bescheid lohnt sich nur bei nachweisbaren Messfehlern – etwa falsche Gelbphase, ungenaue Zeitstempel oder unklar erkennbare Ampelphase auf den Blitzer-Fotos. Bei der 1-Sekunde-Grenze sind Messfehler besonders kritisch, da sie den Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Verstoß bedeuten können.
Bußgeldtabelle: Rotlichtverstoß
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Probezeit |
|---|---|---|---|---|
| Rotlicht <1 Sekunde (einfach) | 90 € | 1 | — | A-Verstoß |
| Rotlicht <1s mit Gefährdung | 200 € | 2 | 1 Monat | A-Verstoß |
| Rotlicht <1s mit Unfall | 240 € | 2 | 1 Monat | A-Verstoß |
| Rotlicht >1 Sekunde (qualifiziert) | 200 € | 2 | 1 Monat | A-Verstoß |
| Rotlicht >1s mit Gefährdung | 320 € | 2 | 1 Monat | A-Verstoß |
| Rotlicht >1s mit Unfall | 360 € | 2 | 1 Monat | A-Verstoß |
| Gelblicht missachtet | 10-15 € | 0 | — | — |
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Zum BußgeldrechnerHäufige Fragen zu Rotlichtverstößen
Wie wird die 1-Sekunde-Grenze bei Rotlichtblitzern gemessen?
Rotlichtblitzer machen zwei Fotos in kurzer zeitlicher Abfolge: Das erste beim Überfahren der Haltelinie, das zweite einige Meter dahinter im Kreuzungsbereich. Anhand der Zeitdifferenz zwischen beiden Aufnahmen kann präzise ermittelt werden, wie lange die Ampel bereits Rot zeigte. Die 1-Sekunde-Grenze ist entscheidend: War die Ampel bei Überfahren der Haltelinie weniger als 1 Sekunde rot, gilt dies als einfacher Rotlichtverstoß (90 Euro, 1 Punkt). War sie bereits länger als 1 Sekunde rot, liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor (200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot). Die Messung erfolgt sekundengenau und wird in der Regel durch kalibrierte Systeme dokumentiert. Bei Zweifeln an der Messung kann ein Fachanwalt Akteneinsicht beantragen und die technischen Daten prüfen lassen – etwa ob die Gelbphase korrekt eingestellt war oder ob Messfehler vorliegen.
Darf man bei Gelb noch über die Ampel fahren?
Grundsätzlich bedeutet Gelblicht: "Halt!" – das Überfahren ist nur erlaubt, wenn ein sicheres Anhalten nicht mehr möglich ist. Dies ist der Fall, wenn das Gelblicht so kurz vor der Kreuzung erscheint, dass ein Bremsen eine Vollbremsung oder Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs bedeuten würde. In der Praxis gilt: Wer bei Gelb noch bequem abbremsen kann, muss anhalten. Wer jedoch bereits so nah an der Kreuzung ist, dass nur eine Vollbremsung helfen würde, darf durchfahren. Das bewusste Beschleunigen bei Gelb, um die Kreuzung noch zu erreichen, ist verboten und kann mit einem Bußgeld von 10-15 Euro geahndet werden – allerdings ohne Punkte. Bei einem Unfall durch Gelblicht-Missachtung können jedoch höhere Strafen und zivilrechtliche Konsequenzen folgen. Die Gelbphase beträgt je nach zulässiger Geschwindigkeit 3-5 Sekunden und soll ausreichend Zeit zum Anhalten bieten.
Welche Konsequenzen hat ein Rotlichtverstoß in der Probezeit?
Jeder Rotlichtverstoß – ob einfach oder qualifiziert – gilt in der Probezeit als schwerwiegender A-Verstoß. Die Folgen sind gravierend: Die Probezeit verlängert sich automatisch von 2 auf 4 Jahre, und es wird die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar angeordnet (Kosten: 250-400 Euro). Zusätzlich fallen die regulären Strafen an – je nach Schwere des Verstoßes zwischen 90 und 360 Euro Bußgeld, 1-2 Punkte und bei qualifizierten Verstößen oder Gefährdung auch 1 Monat Fahrverbot. Bei einem zweiten A-Verstoß in der Probezeit folgt eine schriftliche Verwarnung plus Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung. Ein dritter A-Verstoß führt zum Entzug der Fahrerlaubnis – die Probezeit gilt dann als nicht bestanden. Für Fahranfänger ist daher besondere Vorsicht an Ampeln geboten: Ein einziger Rotlichtverstoß kann das Ende der Fahrerlaubnis bedeuten und erfordert teure Nachschulungen.
Wann lohnt sich ein Einspruch gegen einen Rotlichtblitzer-Bescheid?
Ein Einspruch ist sinnvoll, wenn Zweifel an der Messung oder formale Fehler im Bescheid vorliegen. Häufige Einspruchsgründe: Falsche Gelbphasen-Dauer (zu kurz eingestellt), ungenaue Zeitstempel auf den Blitzer-Fotos, fehlerhafte Zuordnung des Fahrers (bei mehreren Insassen), unklar erkennbare Ampelphase auf den Fotos oder technische Mängel der Messanlage. Auch wenn das Fahrzeug nachweislich noch vor der Haltelinie zum Stehen kam und erst bei Grün weiterfuhr, ist ein Einspruch erfolgversprechend. Bei der 1-Sekunde-Grenze sind Messfehler kritisch: Liegt die tatsächliche Rotphase knapp über oder unter 1 Sekunde, kann dies den Unterschied zwischen einfachem (90 Euro) und qualifiziertem Verstoß (200 Euro + Fahrverbot) bedeuten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Akteneinsicht beantragen und technische Gutachten prüfen. Bei klaren Blitzer-Fotos mit eindeutiger Beweislage sind die Erfolgsaussichten jedoch gering.
Was ist der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß?
Der entscheidende Faktor ist die Dauer der Rotphase beim Überfahren der Haltelinie. Einfacher Rotlichtverstoß (<1 Sekunde): Die Ampel war beim Überfahren weniger als 1 Sekunde rot. Strafe: 90 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Kein Fahrverbot bei erster Tat ohne Gefährdung. Qualifizierter Rotlichtverstoß (>1 Sekunde): Die Ampel war bereits länger als 1 Sekunde rot. Strafe: 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass nach mehr als 1 Sekunde Rotphase bereits Querverkehr oder Fußgänger die Kreuzung betreten haben könnten – daher die deutlich höhere Strafe. Bei Gefährdung oder Unfall steigen die Strafen weiter: Bis zu 360 Euro beim qualifizierten Verstoß mit Unfallfolge. In beiden Fällen gilt der Verstoß in der Probezeit als A-Verstoß mit Probezeitverlängerung und Aufbauseminar.
Wann droht bei Rotlichtverstößen der Führerscheinentzug?
Ein Führerscheinentzug (nicht nur Fahrverbot!) droht bei besonders schweren Rotlichtverstößen oder Wiederholungstaten. Konkret: Bei schwerer Gefährdung oder einem Unfall mit Verletzten kann die Fahrerlaubnisbehörde die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen anzweifeln und den Führerschein entziehen. Bei mehrfachen Rotlichtverstößen innerhalb kurzer Zeit gilt der Fahrer als ungeeignet und muss mit Entzug plus MPU rechnen. Auch wer bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß zusätzlich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand, riskiert den sofortigen Entzug. Ein Fahrverbot (1 Monat) bedeutet: Der Führerschein wird abgegeben, aber automatisch nach Ablauf zurückgegeben. Ein Entzug bedeutet: Die Fahrerlaubnis erlischt komplett, Neubeantragung plus oft MPU erforderlich. Bei drei A-Verstößen in der Probezeit (inkl. Rotlicht) erfolgt ebenfalls der Entzug.
