Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts gehören zu den häufigsten Verkehrsverstößen in Deutschland. Wer innerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell fährt, riskiert empfindliche Bußgelder, Punkte in Flensburg und ab 26 km/h zu schnell bereits ein Fahrverbot von 1 Monat. Die Strafen sind deutlich höher als außerorts, da das Unfallrisiko und die Gefährdung von Fußgängern, Radfahrern und anderen Verkehrsteilnehmern innerorts erheblich größer ist.
Laut aktueller Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) vom 28. April 2024 beginnen die Sanktionen bereits bei 30 Euro für geringe Überschreitungen bis 10 km/h. Ab 21 km/h zu schnell gibt es den ersten Punkt in Flensburg, ab 26 km/h droht das erste Fahrverbot. Besonders teuer wird es ab 31 km/h (260 Euro) und bei über 70 km/h Überschreitung werden satte 800 Euro plus 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot fällig.
Wichtig für Wiederholungstäter: Wer innerhalb eines Jahres zweimal mit mindestens 26 km/h zu schnell innerorts geblitzt wird, gilt als Wiederholungstäter und erhält automatisch ein längeres Fahrverbot. Auch in der Probezeit haben Geschwindigkeitsverstöße ab 21 km/h besondere Konsequenzen: Die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre und es wird ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet.
Bei der Messung wird ein Toleranzabzug berücksichtigt: 3 km/h bei Messungen bis 100 km/h und 3% bei höheren Geschwindigkeiten. Moderne Blitzer wie Lasergeräte und stationäre Messanlagen arbeiten sehr präzise. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt sich nur bei nachweisbaren Messfehlern oder formalen Mängeln – hier sollte ein Fachanwalt für Verkehrsrecht konsultiert werden.
Bußgeldtabelle: Zu schnell innerorts
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Wiederholung | Probezeit |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 10 km/h zu schnell | 30 € | 0 | — | — | — |
| 11-15 km/h zu schnell | 50 € | 0 | — | — | B-Verstoß |
| 16-20 km/h zu schnell | 70 € | 0 | — | — | B-Verstoß |
| 21-25 km/h zu schnell | 115 € | 1 | — | — | A-Verstoß |
| 26-30 km/h zu schnell | 180 € | 1 | 1 Monat | 1 Monat | A-Verstoß |
| 31-40 km/h zu schnell | 260 € | 2 | 1 Monat | 2 Monate | A-Verstoß |
| 41-50 km/h zu schnell | 400 € | 2 | 1 Monat | 2 Monate | A-Verstoß |
| 51-60 km/h zu schnell | 560 € | 2 | 2 Monate | 3 Monate | A-Verstoß |
| 61-70 km/h zu schnell | 700 € | 2 | 3 Monate | 3 Monate | A-Verstoß |
| Über 70 km/h zu schnell | 800 € | 2 | 3 Monate | 3 Monate | A-Verstoß |
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Zum BußgeldrechnerHäufige Fragen zu Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts
Wie hoch ist der Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsmessungen?
Bei Geschwindigkeitsmessungen wird grundsätzlich ein Toleranzabzug vorgenommen, um Messfehler auszugleichen. Bis 100 km/h gemessene Geschwindigkeit werden 3 km/h abgezogen, über 100 km/h sind es 3% der gemessenen Geschwindigkeit. Bei modernen digitalen Blitzern und Lasergeräten liegt der Abzug manchmal auch bei nur 2 km/h bzw. 2%. Der Toleranzabzug wird automatisch von der Messbehörde berücksichtigt – die im Bußgeldbescheid genannte Geschwindigkeitsüberschreitung ist bereits um die Toleranz bereinigt.
Ab wann gilt man als Wiederholungstäter bei Geschwindigkeitsverstößen?
Als Wiederholungstäter gilt, wer innerhalb eines Jahres zweimal mit mindestens 26 km/h zu schnell innerorts (oder 41 km/h außerorts) geblitzt wird. Die Konsequenz: Das Fahrverbot wird verlängert, meist auf 2 oder 3 Monate statt nur 1 Monat. Die Ein-Jahres-Frist beginnt mit dem Datum der ersten Tat, nicht mit dem Datum des Bußgeldbescheids. Wiederholungstäter gelten als besonders gefährlich im Straßenverkehr und werden entsprechend strenger sanktioniert.
Was bedeutet ein A-Verstoß in der Probezeit?
Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h gelten in der Probezeit als schwerwiegender A-Verstoß. Die Folgen: Die Probezeit verlängert sich automatisch von 2 auf 4 Jahre, und es wird die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar angeordnet (ca. 250-400 Euro). Bei einem zweiten A-Verstoß folgt eine Verwarnung plus verkehrspsychologische Beratung, beim dritten A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Welche Messmethoden werden innerorts eingesetzt?
Innerorts kommen verschiedene Messverfahren zum Einsatz: Stationäre Blitzer (Radargeräte fest installiert), mobile Radarfallen (häufig in Tempo-30-Zonen), Lasermessgeräte (sehr präzise, oft manuell bedient), Section Control (Abschnittskontrolle über mehrere Kilometer) und Polizeikontrollen mit Nachfahren. Moderne Laser- und Videogeräte gelten als sehr zuverlässig und haben Fehlerquoten unter 1%.
Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Ein Einspruch lohnt sich nur bei begründeten Zweifeln an der Messung oder formalen Fehlern im Bußgeldbescheid. Häufige Einspruchsgründe: Ungeeichte oder fehlerhafte Messgeräte, falsche Zuordnung des Fahrzeugs bei dichtem Verkehr, fehlerhafte Fotos (Kennzeichen nicht erkennbar), Verletzung der Akteneinsicht oder Verjährung. Bei Fahrverboten ab 1 Monat oder hohen Bußgeldern (ab 200 Euro) sollte ein Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzugezogen werden.
Gelten in Tempo-30-Zonen und Baustellen höhere Strafen?
Nein, die Bußgelder richten sich ausschließlich nach der Höhe der Überschreitung, nicht nach der erlaubten Geschwindigkeit. Ob Sie in einer Tempo-30-Zone 50 km/h fahren (20 km/h zu schnell) oder in einer 50er-Zone 70 km/h (ebenfalls 20 km/h zu schnell) – das Bußgeld ist identisch (70 Euro). Allerdings werden Tempo-30-Zonen oft schärfer überwacht, da sie in sensiblen Bereichen wie Schulen oder Wohngebieten eingerichtet sind.
