Gesundheitsprobleme und der Führerschein: Das müssen Sie wissen

Gesundheitsprobleme und der Führerschein: Das müssen Sie wissen

(Bild, yanalya, www.freepik.com)

Als leidenschaftlicher Auto- und Motorradexperte bei KFZNews24.de ist es mir wichtig, Ihnen die Details rund um den Führerscheinentzug bei gesundheitlichen Problemen näherzubringen. Welche Erkrankungen beeinflussen die Fahrtauglichkeit und wann muss man tatsächlich den Führerschein abgeben?

Gesetzliche Vorgaben

Laut dem Straßenverkehrsgesetz darf nur derjenige ein Fahrzeug führen, der die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen erfüllt. Konkret wird in § 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt: „Wer sich infolge körperlicher und geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet.“

Krankheiten und Fahrtauglichkeit

Nicht nur Drogen und Alkohol können zum Entzug der Fahrerlaubnis führen, sondern auch diverse gesundheitliche Einschränkungen. Hier ein Überblick über relevante Krankheiten und deren Einfluss auf die Fahrtauglichkeit:

Körperliche Beeinträchtigungen

Erlaubt zu fahren bei:

  • Beeinträchtigung des Sehens: Eine Brille oder Kontaktlinsen können hier Abhilfe schaffen.
  • Starke Beeinträchtigung des Hörens: Mit einem Hörgerät lässt sich dieses Problem meist gut lösen.
  • Herz- und Gefäßkrankheiten: Solange keine akute Gefährdung besteht.
  • Diabetes: Unter Kontrolle und ohne schwere Stoffwechselstörungen.
  • Nervenerkrankungen: Ohne akute Ausfallerscheinungen.
  • Hohes Alter: Sofern keine gravierenden Einschränkungen vorliegen.

Nicht erlaubt zu fahren bei:

  • Hochgradige Schwerhörigkeit: Wenn sie mit Gleichgewichtsstörungen oder Sehproblemen einhergeht.
  • Herzrhythmusstörungen: Bei Bewusstseinsverlust.
  • Schwere Diabetes: Mit schweren Stoffwechselproblemen.
  • Schwere Niereninsuffizienz.
  • Epilepsie: Es sei denn, ein Jahr anfallsfrei und ärztlich überwacht.
  • Nach einem Herzinfarkt: In der Regel, wenn ein zweiter Herzinfarkt vorliegt, ist das Fahren nicht mehr erlaubt.

Geistige Beeinträchtigungen

Erlaubt zu fahren bei:

  • Abgeklungene Psychosen: Nach körperlichen Erkrankungen.
  • Intelligenzminderungen: Ohne begleitende Persönlichkeitsstörungen.
  • Sehr schwere Depressionen: Wenn relevante Symptome nicht mehr vorhanden sind.
  • Manie: Nach Abklingen der manischen Phase.
  • Schizophrene Psychosen: Nach akuter Phase, wenn das Urteilsvermögen nicht erheblich beeinträchtigt ist.

Nicht erlaubt zu fahren bei:

  • Akute organische Psychosen.
  • Schwere Altersdemenz.
  • Altersbedingte Persönlichkeitsveränderungen.
  • Akute Manie.
  • Schwere Depressionen: In akuten Phasen.
  • Akute schizophrene Psychosen.
  • Epilepsie: Wenn innerhalb des letzten Jahres Anfälle auftraten.

Rechtliche Konsequenzen

Wer trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung Auto fährt und einen Unfall verursacht, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Auch die Versicherung könnte im Schadensfall aufgrund grober Fahrlässigkeit die Zahlung verweigern.

Fazit

Autofahren ist nur etwas für gesunde Menschen. Bei gesundheitlichen Zweifeln sollte unbedingt ein Arzt konsultiert werden, um die eigene und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Bleiben Sie informiert und sicher auf den Straßen mit KFZNews24.de.