Verbandskasten: Was Autofahrer wissen müssen

Verbandskasten Pflicht: Was Autofahrer wissen müssen

(Bild, KI, FLUX)

Ein Verbandskasten ist in jedem Fahrzeug Pflicht – ob PKW, Wohnmobil oder LKW. Im Ernstfall kann der Inhalt Leben retten und die notwendige Erstversorgung ermöglichen. Auch bekannt als Erste-Hilfe-Kasten, verfolgt er ein einziges, aber entscheidendes Ziel: Bei einem Unfall oder Notfall das notwendige Verbandsmaterial bereitzustellen, um Verletzte bestmöglich zu versorgen.

Die gesetzliche Lage: Was sagt die StVZO?

Laut § 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist es Pflicht, einen Verbandskasten mitzuführen. Auch wenn der Gesetzestext keine genauen Details zum Inhalt bietet, verweist er auf die Einhaltung der DIN-Norm 13164, welche genau vorgibt, was im Verbandskasten enthalten sein muss. Dabei ist es wichtig, dass der Verbandskasten staub- und feuchtigkeitsgeschützt ist, sodass die Materialien im Ernstfall bedenkenlos eingesetzt werden können.

Was gehört in den Verbandskasten?

Für diejenigen, die auf Nummer sicher gehen wollen, empfiehlt es sich, einen bereits vorgefertigten Verbandskasten zu kaufen. Diese sind in Fachgeschäften, Tankstellen und sogar Supermärkten erhältlich. Aber was genau gehört laut DIN 13164 in einen solchen Verbandskasten?

Typische Inhalte:

  • Fixierbinden und Dreieckstücher
  • Verschiedene Verbandpäckchen
  • Wundschnellverband und Pflaster
  • Kompressen und Rettungsdecke
  • Einweghandschuhe
  • Feuchttücher und Pflasterschere
  • Zwei Mund-Nasen-Schutzmasken
  • Erste-Hilfe-Broschüre

Abgelaufen – was nun?

Jeder Verbandskasten hat ein Ablaufdatum. Doch was tun, wenn dieses überschritten ist? Im Grunde gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Einzelteile ersetzen: Falls nur bestimmte Materialien abgelaufen sind, können diese gezielt nachgekauft werden.
  2. Kompletter Austausch: Ist der Verbandskasten unvollständig oder abgelaufen, empfiehlt sich der Kauf eines neuen, der den aktuellen DIN-Normen entspricht.

Wichtig: Verbandsmaterialien verlieren nach Ablauf ihrer Haltbarkeit ihre Sterilität, was sie für die Wundversorgung unbrauchbar macht. Auch Pflaster haften mit der Zeit schlechter – ein potenzielles Problem bei der Erstversorgung.

Wohin mit dem alten Verbandskasten?

Falls der alte Verbandskasten noch brauchbar ist, aber nicht mehr im Auto verwendet werden soll, gibt es zwei Optionen:

  • Hausmüll: Nicht mehr benötigte Materialien können einfach entsorgt werden.
  • Spende: Organisationen wie das Deutsche Rote Kreuz (DRK) nehmen abgelaufene Verbandskästen gerne an, um sie in Erste-Hilfe-Kursen weiterzuverwenden.

Was gilt im Ausland?

Wer ins Ausland reist, sollte sich über die dortigen Bestimmungen informieren. Die Mitnahme eines Verbandskastens ist in vielen europäischen Ländern wie Schweden, Frankreich, Spanien, Dänemark und Italien Pflicht. Auch in Mietwagen muss stets ein gültiger Verbandskasten vorhanden sein – hier lohnt sich eine kurze Überprüfung vor Fahrtbeginn.

Bußgelder bei fehlendem Verbandskasten

Wird bei einer Verkehrskontrolle kein gültiger Verbandskasten gefunden, drohen Bußgelder. Die Höhe variiert:

  • PKW-Fahrer zahlen in Deutschland meist 5 Euro.
  • Fahrer von Bussen müssen mit 15 Euro rechnen.

FAQ: Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Wer muss einen Verbandskasten mitführen?

In Deutschland gilt die Mitnahmepflicht für PKW, LKW und Busse. Busse mit mehr als 22 Passagierplätzen benötigen zwei Verbandskästen.

Wann ist kein Verbandskasten nötig?

Motorräder, Mopeds und Fahrzeuge, die maximal 6 km/h fahren, sind von dieser Regelung ausgenommen.

Worauf sollte man beim Verbandskasten achten?

Neben der Einhaltung der DIN 13164 ist das Ablaufdatum entscheidend. Es sollte regelmäßig überprüft werden, da abgelaufene Materialien unbrauchbar werden.

Ein Verbandskasten mag im Alltag oft vergessen werden, doch im Notfall kann er entscheidend sein. Wer sichergehen will, sollte nicht nur auf den aktuellen Stand der Gesetze achten, sondern auch den Zustand des Kastens regelmäßig überprüfen.