Parken in Spielstraßen: Was gilt wirklich?

Parken in Spielstraßen: Was gilt wirklich?

(Bild, wirestock, www.freepik.com)

Die Verwirrung um sogenannte „Spielstraßen“ reißt nicht ab. Viele Autofahrer haben falsche Vorstellungen davon, was erlaubt ist und was nicht. Dabei liegt ein Teil des Problems schon darin, dass der Begriff „Spielstraße“ in der Straßenverkehrsordnung (StVO) gar nicht existiert. Aber was genau gilt in solchen Zonen? Und darf man dort überhaupt parken? Hier klären wir, was wirklich Sache is

Gibt es Spielstraßen überhaupt?

Kurz gesagt: Nein, den Begriff „Spielstraße“ sucht man in der StVO vergeblich. Häufig wird jedoch das Verkehrszeichen, das einen weißen Kreis mit rotem Rand und ein spielendes Kind zeigt, irrtümlich als Hinweis auf eine Spielstraße verstanden. In Wirklichkeit handelt es sich dabei um das Zeichen 250, das ein generelles Durchfahrtsverbot anzeigt – nicht nur für den normalen Verkehr, sondern auch für Anwohner. Das bedeutet auch: Parken ist hier strikt verboten. Allerdings sind diese Schilderkombinationen selten zu finden.

Verkehrsberuhigter Bereich: Wo Missverständnisse entstehen

Viel öfter trifft man auf das Schild für einen verkehrsberuhigten Bereich, das ebenfalls ein spielendes Kind zeigt. Hier dürfen Fußgänger die Straße in ihrer gesamten Breite nutzen, und Kinder können gefahrlos spielen. Dieser Bereich wird oft fälschlicherweise mit einer Spielstraße gleichgesetzt, obwohl hier ganz andere Regeln gelten.

Was ist erlaubt im verkehrsberuhigten Bereich?

  • Fahren und Parken: Ja, Autos und Motorräder dürfen hier fahren – allerdings nur mit Schrittgeschwindigkeit. Für das Parken gilt jedoch, dass es nur auf speziell gekennzeichneten Flächen erlaubt ist. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Wird dabei jemand behindert, sind es sogar 15 Euro. Bei längerem Falschparken (über 3 Stunden) verdoppeln sich die Strafen.
  • Halten: Halten ist im Gegensatz dazu überall gestattet, solange es kurzfristig ist.
  • Gleichberechtigung von Fußgängern und Fahrern: In verkehrsberuhigten Zonen sind Fußgänger und Fahrzeugführer auf Augenhöhe. Das bedeutet, dass Fußgänger weder behindert noch gefährdet werden dürfen – Fahrende müssen notfalls sogar anhalten und warten.

Schrittgeschwindigkeit: Wie schnell ist das wirklich?

Einer der zentralen Punkte in verkehrsberuhigten Bereichen ist die Schrittgeschwindigkeit. Doch wie schnell darf man tatsächlich fahren? Die StVO gibt hier keine exakte Zahl vor, doch als allgemeiner Richtwert hat sich eine Geschwindigkeit von etwa 7 km/h etabliert. Das bedeutet, dass man im Grunde nicht schneller fahren sollte als ein normaler Fußgänger geht.

Weitere wichtige Regeln

Ein weiterer Punkt, der oft übersehen wird: Innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereichs gilt die Rechts-vor-Links-Regel. Beim Verlassen des Bereichs müssen Fahrende jedoch immer dem kreuzenden Verkehr Vorrang gewähren.

Zusammengefasst lässt sich sagen: Spielstraßen, wie sie viele im Kopf haben, gibt es offiziell nicht. Stattdessen sind es verkehrsberuhigte Bereiche, die oft missverstanden werden. Hier gilt es, genau auf die Beschilderung zu achten, um unnötige Strafzettel zu vermeiden. Wer sich an die Regeln hält, kann sicher sein, im verkehrsberuhigten Bereich sowohl richtig zu fahren als auch zu parken.

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