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(Bild, wirestock, www.freepik.com)
Die Verwirrung um sogenannte „Spielstraßen“ reißt nicht ab. Viele Autofahrer haben falsche Vorstellungen davon, was erlaubt ist und was nicht. Dabei liegt ein Teil des Problems schon darin, dass der Begriff „Spielstraße“ in der Straßenverkehrsordnung (StVO) gar nicht existiert. Aber was genau gilt in solchen Zonen? Und darf man dort überhaupt parken? Hier klären wir, was wirklich Sache is
Kurz gesagt: Nein, den Begriff „Spielstraße“ sucht man in der StVO vergeblich. Häufig wird jedoch das Verkehrszeichen, das einen weißen Kreis mit rotem Rand und ein spielendes Kind zeigt, irrtümlich als Hinweis auf eine Spielstraße verstanden. In Wirklichkeit handelt es sich dabei um das Zeichen 250, das ein generelles Durchfahrtsverbot anzeigt – nicht nur für den normalen Verkehr, sondern auch für Anwohner. Das bedeutet auch: Parken ist hier strikt verboten. Allerdings sind diese Schilderkombinationen selten zu finden.
Viel öfter trifft man auf das Schild für einen verkehrsberuhigten Bereich, das ebenfalls ein spielendes Kind zeigt. Hier dürfen Fußgänger die Straße in ihrer gesamten Breite nutzen, und Kinder können gefahrlos spielen. Dieser Bereich wird oft fälschlicherweise mit einer Spielstraße gleichgesetzt, obwohl hier ganz andere Regeln gelten.
Einer der zentralen Punkte in verkehrsberuhigten Bereichen ist die Schrittgeschwindigkeit. Doch wie schnell darf man tatsächlich fahren? Die StVO gibt hier keine exakte Zahl vor, doch als allgemeiner Richtwert hat sich eine Geschwindigkeit von etwa 7 km/h etabliert. Das bedeutet, dass man im Grunde nicht schneller fahren sollte als ein normaler Fußgänger geht.
Ein weiterer Punkt, der oft übersehen wird: Innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereichs gilt die Rechts-vor-Links-Regel. Beim Verlassen des Bereichs müssen Fahrende jedoch immer dem kreuzenden Verkehr Vorrang gewähren.
Zusammengefasst lässt sich sagen: Spielstraßen, wie sie viele im Kopf haben, gibt es offiziell nicht. Stattdessen sind es verkehrsberuhigte Bereiche, die oft missverstanden werden. Hier gilt es, genau auf die Beschilderung zu achten, um unnötige Strafzettel zu vermeiden. Wer sich an die Regeln hält, kann sicher sein, im verkehrsberuhigten Bereich sowohl richtig zu fahren als auch zu parken.
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