(Bild, pereslavtseva, www.freepik.com)
Tuning ist ein faszinierendes Thema für viele Autoliebhaber und Motorradenthusiasten. Mehr Leistung, individueller Look oder der perfekte Sound – wer mit seinem Fahrzeug aus der Masse herausstechen möchte, greift zu diversen Umbauten. Doch ist das wirklich so einfach, wie viele denken? Die Antwort lautet: Nein, nicht alles, was gefällt, ist auch erlaubt. Tuning muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, damit es keine Probleme bei der Zulassung oder im Falle eines Schadens gibt. KFZNews24.de beleuchtet die wichtigsten rechtlichen Aspekte des Fahrzeugtunings.
Wann ist Tuning erlaubt?
Tuning ist grundsätzlich nicht verboten, solange es den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entspricht. Für jede Veränderung am Fahrzeug müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Wenn neue Teile ins Auto eingebaut werden, muss beispielsweise ein amtliches Prüfzeichen vorliegen, wie etwa eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), EG-Betriebserlaubnis, ECE-Genehmigung oder eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG).
Was, wenn das Prüfzeichen fehlt?
Ein fehlendes amtliches Prüfzeichen bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass die Änderung verboten ist. In vielen Fällen reicht ein Teilegutachten eines anerkannten Prüfers wie dem TÜV oder der DEKRA, das bescheinigt, dass die Teile sicher und geeignet sind. Wir empfehlen, sich vor jedem Umbau zu informieren, ob zusätzliche Prüfungen oder Gutachten erforderlich sind.
Vorsicht bei Änderungen, die sich gegenseitig beeinflussen
Falls mehrere Teile miteinander kombiniert werden, die sich in ihrer Funktion oder Auswirkung auf das Fahrzeug verändern, kann es notwendig sein, dass ein Sachverständiger alle Umbauten prüft und ein separates Gutachten erstellt. Selbst bei einzelnen Veränderungen, die eine Auswirkung auf andere Fahrzeugkomponenten haben, ist eine weitere Begutachtung ratsam.
Was kann beim Tuning problematisch werden?
Nicht alle Umbauten sind unproblematisch. Viele Autofans bevorzugen optische Veränderungen, um ihr Fahrzeug noch einzigartiger zu machen. Doch nicht alles, was gut aussieht, ist auch legal.
Logo entfernen – darf man das?
Ein beliebtes Tuning-Element ist das sogenannte „Cleaning“ – das Entfernen von Markenlogos und anderen äußeren Fahrzeugteilen, die das Design stören. Das Entfernen eines Logos ist in der Regel erlaubt, da es keine sicherheitsrelevanten Aspekte des Fahrzeugs beeinflusst. Doch Vorsicht bei anderen Bauteilen! Manche Veränderungen können zu Problemen führen, wie beispielsweise das Entfernen von Türgriffmulden, was gesetzlich nicht erlaubt ist, da diese den Rettungsdiensten im Notfall den Zugang zum Fahrzeug ermöglichen müssen. Auch das Nummernschild darf nicht verändert werden.
Was muss eingetragen werden?
Wird ein Tuningteil eingebaut, das Geräusch- oder Abgaswerte beeinflusst oder die Sicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen könnte, muss dieses immer eingetragen werden. Hierzu gehören unter anderem Veränderungen an der Fahrwerkshöhe, der Motorleistung oder der Abgasanlage. Auch neue Rad-Reifen-Kombinationen, die von den Vorgaben des Herstellers abweichen, erfordern die Prüfung und Eintragung durch einen Fachmann.
Widebody-Kits und Überrollkäfige
Ein besonderes Augenmerk müssen Tuner auf Widebody-Kits legen. Diese verbreitern das Fahrzeug und sorgen für einen aggressiveren Look. Doch auch hier muss immer eine Abnahme durch einen Sachverständigen erfolgen. Überrollkäfige, wie sie im Motorsport verwendet werden, benötigen theoretisch keine Eintragung – jedoch kann dies durch Veränderungen an der Sichtverhältnisse oder Sitzplätzen notwendig werden.
Keine Eintragung für Schaltknüppel?
Interessanterweise darf der Schaltknüppel meist ohne Eintragung gewechselt werden, wenn dieser ein amtliches Prüfzeichen trägt. Solche Änderungen sind unproblematisch, da sie in der Regel keine sicherheitsrelevanten Aspekte betreffen.
Achtung vor Fälschungen!
Leider ist der Markt für Tuningteile nicht immer transparent. Billige, minderwertige Teile, die nicht den Sicherheitsanforderungen entsprechen, finden immer wieder ihren Weg auf den Markt. Es wird daher vor vermeintlichen Schnäppchen gewarnt. Besonders im Internet sind gefälschte Prüfzertifikate und minderwertige Materialien weit verbreitet. Tuningteile sollten immer von seriösen Anbietern bezogen werden, die die erforderlichen Prüfzertifikate und Gutachten vorlegen können. Andernfalls könnten Umbauten im Falle eines Unfalls oder einer Kontrolle zu schwerwiegenden Problemen führen.
Versicherung nach Tuningmaßnahmen informieren
Wurde das Fahrzeug nachträglich getunt, muss der Halter seine Versicherung umgehend informieren. Wird dies unterlassen, können im Schadensfall Probleme auftreten, da der Versicherungsschutz entfallen könnte. Viele Versicherungen bieten spezielle Tuningversicherungen an, die die Umbaumaßnahmen abdecken.
Was passiert ohne Eintragung?
Bleiben Tuningmaßnahmen ohne Eintragung, hat das schwerwiegende Konsequenzen. Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, und der Wagen ist dann auf öffentlichen Straßen nicht mehr zugelassen. Es drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und möglicherweise Strafzahlungen. Zudem kann der Versicherungsschutz verfallen. Es ist also zwingend notwendig, alle Änderungen nach den gesetzlichen Bestimmungen eintragen zu lassen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Garantie und Gewährleistung
Die Frage, ob nach einem Tuning noch Ansprüche auf Garantie bestehen, wird immer wieder gestellt. Grundsätzlich kann die Fahrzeuggarantie bei gewissen Änderungen, wie zum Beispiel am Motor oder der Antriebseinheit, erlöschen. Doch nicht alle Umbauten führen automatisch zum Verlust der Garantie. Für den Erlass der Garantie muss das Tuning den Ursprung eines Defekts nachweisen. Bei Änderungen am Fahrzeug, die nicht zu einem Defekt führen, bleibt die Garantie bestehen.
Autohersteller und Tuning
Mittlerweile bieten viele Autohersteller selbst Tuning-Optionen an. Diese sind nicht nur legal, sondern auch garantiesicher. Bei diesen Tuningteilen muss der Fahrzeugbesitzer keine Angst haben, dass im Schadensfall die Garantie erlischt. Zudem sind diese Teile speziell auf das Fahrzeug abgestimmt und beeinflussen nicht das Fahrverhalten negativ. Wer jedoch ein wirklich einzigartiges Auto erschaffen möchte, ist mit Serienkomponenten der Hersteller oft aufgeschmissen. Hier lohnt sich das individuelle Tuning mit externen Anbietern.
Fazit: Tuning mit Verantwortung
Tuning kann das Auto zu einem wahren Unikat machen – jedoch nur, wenn es im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen steht. KFZNews24.de rät: Vor jedem Umbau sollte immer eine rechtliche Prüfung erfolgen, um auf der sicheren Seite zu bleiben. Ein gut durchdachtes und ordentlich eingetragenes Tuning sorgt nicht nur für Spaß am Fahrzeug, sondern schützt auch vor rechtlichen Problemen.