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Darf man Falschparker fotografieren? Was das Gesetz sagt

Redaktion KFZ News 24 • 26. Februar 2025 • 4 Min. Lesezeit
Darf man Falschparker fotografieren? Was das Gesetz sagt

(Bild, KI, FLUX)

Falschparker sind ein alltägliches Ärgernis. Ob blockierte Gehwege, zugeparkte Feuerwehrzufahrten oder Halteverbote – wer sich rücksichtslos verhält, gefährdet andere. Viele Bürger wollen dagegen vorgehen und greifen zum Smartphone, um Verstöße zu dokumentieren. Doch ist das rechtlich erlaubt? In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Fragen zu Datenschutz, rechtlichen Rahmenbedingungen und möglichen Konsequenzen.

Ist das Fotografieren von Falschparkern erlaubt?

Das Ablichten von Autos im öffentlichen Raum ist eine Grauzone, die von mehreren Gesetzen beeinflusst wird. Im Mittelpunkt steht dabei die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die den Schutz personenbezogener Daten regelt.

Datenschutz und „berechtigtes Interesse“

Laut Artikel 6 Absatz 1 der DSGVO darf die Verarbeitung personenbezogener Daten nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen. Eine zentrale Rolle spielt das berechtigte Interesse, das abgewogen werden muss. Dabei stellt sich die Frage: Gilt das Melden eines Falschparkers als berechtigtes Interesse?

Grundsätzlich erlaubt die DSGVO Fotos ohne Zustimmung, wenn sie für Aufgaben im „öffentlichen Interesse“ erforderlich sind. Allerdings gibt es dazu unterschiedliche Auffassungen. Während die Polizei Verstöße verfolgen darf, ist es unklar, ob Privatpersonen dies ebenfalls tun dürfen.

Gerichtliche Entscheidungen: Was sagen die Urteile?

Es gibt bereits mehrere Urteile zur Frage, ob Privatpersonen Fotos von Falschparkern anfertigen und weitergeben dürfen. Besonders aufschlussreich ist ein Fall aus Bayern.

Verwaltungsgericht Ansbach: Fotos als Beweismittel zulässig

Das Verwaltungsgericht Ansbach entschied, dass Fotos von Parkvergehen zur Beweissicherung an die Polizei weitergegeben werden dürfen. Zwei Männer hatten falsch geparkte Autos auf Geh- und Radwegen fotografiert und zur Anzeige gebracht. Sie wurden daraufhin vom bayerischen Datenschutzamt verwarnt und sollten 100 Euro zahlen.

Das Gericht stellte jedoch klar, dass die Aufnahmen zulässig sind, solange sie ausschließlich der Anzeige eines Verkehrsverstoßes dienen. Diese Urteile haben eine grundsätzliche Bedeutung und zeigen, dass Fotos in solchen Fällen nicht automatisch gegen Datenschutzgesetze verstoßen.

Dashcams als Alternative zur Beweissicherung?

Während das Fotografieren von Falschparkern erlaubt sein kann, stellt sich die Frage, ob auch Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel verwendet werden dürfen. In Deutschland sind Dashcams im Straßenverkehr zwar nicht generell verboten, doch ihre Nutzung unterliegt strengen Datenschutzrichtlinien.

Besonders wichtig ist, dass Dashcams nicht dauerhaft filmen dürfen, sondern nur anlassbezogen oder in kurzen Sequenzen aufzeichnen. In der Vergangenheit haben Gerichte entschieden, dass Dashcam-Videos in bestimmten Fällen als Beweis zugelassen werden können – etwa bei Unfällen oder Verkehrsverstößen.

Wer also mit einer Dashcam Falschparker dokumentieren möchte, sollte sicherstellen, dass die Aufnahmen nicht dauerhaft gespeichert werden und ausschließlich der Anzeige eines Vergehens dienen. Andernfalls könnten Verstöße gegen die DSGVO und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung drohen.

Was ist bei der Veröffentlichung im Internet zu beachten?

Viele empörte Bürger denken darüber nach, Falschparker öffentlich anzuprangern. Doch hier ist Vorsicht geboten. Wer Fotos in sozialen Netzwerken teilt, riskiert rechtliche Konsequenzen.

Stolpersteine bei der Online-Veröffentlichung

Das Hochladen von Fotos mit erkennbarem Kennzeichen oder identifizierbaren Personen kann einen Verstoß gegen die Datenschutzgesetze darstellen. Dies kann nicht nur eine Abmahnung, sondern auch hohe Geldstrafen nach sich ziehen.

Tipps für die sichere Handhabung:

  • Nummernschilder und Gesichter unkenntlich machen: Dadurch reduziert sich das Risiko eines Datenschutzverstoßes erheblich.
  • Keine Beleidigungen oder Anschuldigungen: Öffentliche Bloßstellungen können als Verleumdung oder Beleidigung gewertet werden.
  • Meldung bei der zuständigen Behörde: Wer einen Falschparker anzeigen will, sollte direkt die Polizei oder das Ordnungsamt kontaktieren.

Gut informiert: Weitere Informationen dazu, wo das Halten und Parken erlaubt ist und wo nicht, finden Sie auf bussgeldkatalog.net

Fazit: Fotografieren erlaubt, aber mit Einschränkungen

Das Fotografieren von Falschparkern ist nicht grundsätzlich verboten, solange die Bilder nicht unbefugt im Internet verbreitet werden. Wer Verstöße dokumentieren möchte, sollte die rechtlichen Grenzen genau kennen und sich an die Regeln halten. Der sicherste Weg ist die Meldung bei den zuständigen Stellen.

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