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Viele von uns haben schon einmal Autos gesehen, die wochenlang ungenutzt am Straßenrand stehen. Doch was sagt das Gesetz zum Langzeitparken im öffentlichen Raum? Welche Vorschriften gelten und wann drohen Strafen? KFZNews24.de beleuchtet die wichtigsten Aspekte.
Grundsätzlich erlaubt: zeitlich unbegrenztes Parken
Die gute Nachricht zuerst: In den meisten Fällen ist das Parken im öffentlichen Raum zeitlich unbegrenzt erlaubt, sofern keine spezifischen Regelungen oder Beschränkungen bestehen. Dies bedeutet, dass jeder sein Fahrzeug auf einem regulären Parkplatz abstellen und es dort unbefristet stehen lassen kann. Es gibt jedoch einige wichtige Ausnahmen.
Ausnahmen und rechtliche Fallstricke
Obwohl theoretisch kein Dauerparken existiert, sieht die Praxis anders aus. Hier sind einige der häufigsten Fallstricke:
- Urlaubszeit: Während Ihrer Abwesenheit kann ein vorübergehendes Halteverbot verhängt werden. Laut Bundesverwaltungsgericht beträgt die Frist bis zum Abschleppen dann drei volle Tage.
- Sondernutzung: Monatelanges Parken an derselben Stelle kann als Sondernutzung gelten und erfordert eine Genehmigung, die oft schwer zu bekommen ist.
- Anhänger: Unverbundene Anhänger (wie Wohnwagen) dürfen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht länger als zwei Wochen auf demselben Parkplatz abgestellt werden.
Vorschriften für ordnungsgemäßes Parken
Damit ein Fahrzeug als ordnungsgemäß geparkt gilt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Gültige Zulassung und HU-Plakette: Das Fahrzeug muss ordnungsgemäß zugelassen sein.
- Sicherheitsaspekte: Es darf keine Gefahr von dem Fahrzeug ausgehen, z.B. durch austretende Flüssigkeiten wie Benzin oder Öl.
- Fahrbereitschaft: Das Auto muss immer fahrbereit sein, d.h., es darf keine Beschädigungen oder Reifenpannen aufweisen.
Bußgelder beim Falschparken
Sollten Sie ohne Parkschein parken, können folgende Bußgelder anfallen:
- Bis zu 30 Minuten: 20 Euro
- Länger als 30 Minuten: 25 Euro
- Über eine Stunde: 30 Euro
- Über zwei Stunden: 35 Euro
- Über drei Stunden: 40 Euro
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Fazit
Während es im allgemeinen Straßenverkehr erlaubt ist, sein Auto auch langfristig abzustellen, gibt es dennoch juristische Feinheiten, die beachtet werden müssen. Vor allem während der Urlaubszeit sollten Fahrzeughalter aufmerksam sein und sicherstellen, dass ihr Auto nicht in einem temporären Halteverbot steht. Für Anhänger gelten besonders strenge Vorschriften. Im Zweifel ist es immer ratsam, sich vorher zu informieren und mögliche Genehmigungen einzuholen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.