(Bild, Markus Winkler, unsplash)
Die Nutzung eines Anhängers erfordert besondere Kenntnisse über die jeweiligen Führerscheinklassen. Aber wann reicht die Klasse B aus, und wann brauchen Sie zusätzliche Berechtigungen? KFZNews24.de erklärt die wichtigsten Details rund um das Thema Anhängerfahren ohne entsprechenden Führerschein.
Welche Anhänger dürfen Sie mit der Klasse B ziehen?
Besitzen Sie einen Führerschein der Klasse B, dürfen Sie Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 Kilogramm hinter Ihrem Fahrzeug führen. Dies gilt nicht nur für Pkw, sondern auch für leichte Nutzfahrzeuge. Für Zugkombinationen, die ein höheres Gewicht aufweisen, wird es jedoch komplizierter:
- Zulässige Gesamtmasse: Mit der Klasse B dürfen Sie Zugkombinationen bis 3,5 Tonnen fahren, sofern der Anhänger schwerer als 750 Kilogramm ist.
- Insassenzahl: Maximal dürfen Sie inklusive Fahrer neun Personen transportieren.
- Höchstgeschwindigkeit: Für die meisten Gespanne gilt auf der Autobahn oder Landstraße eine Obergrenze von 80 km/h.
Erweiterung auf B96 – wenn das Gespann schwerer wird
Möchten Sie Anhänger über 750 Kilogramm bewegen, stoßen Sie mit der Führerscheinklasse B schnell an die Grenzen. Eine einfache Lösung hierfür bietet die Erweiterung auf die Klasse B96. Sie ermöglicht es, Zugkombinationen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen zu fahren. Diese Erweiterung ist vergleichsweise unkompliziert und erfordert lediglich eine Schulung in der Fahrschule – eine theoretische Prüfung müssen Sie hierfür nicht ablegen.
Die Führerscheinklasse BE: Für schwerere Gespanne
Für Anhänger mit einem noch höheren Gewicht wird die Führerscheinklasse BE erforderlich. Damit dürfen Sie Fahrzeuge und Anhänger mit einer kombinierten Gesamtmasse von bis zu 7 Tonnen bewegen. Auch hier gilt:
- Sowohl das Zugfahrzeug als auch der Anhänger dürfen jeweils nicht schwerer als 3,5 Tonnen sein.
- Für die Klasse BE müssen Sie in der Fahrschule mindestens fünf praktische Fahrstunden absolvieren und eine praktische Prüfung bestehen.
Bestandsschutz für alte Führerscheine der Klasse 3
Besitzer eines alten Führerscheins der Klasse 3 haben Glück: Diese Berechtigung wurde beim Führerscheinumtausch automatisch in die Klasse BE umgewandelt – inklusive der Schlüsselnummer 79.06, die es erlaubt, schwere Anhänger zu fahren. So sind Sie weiterhin bestens ausgestattet, um auch größere Gespanne zu bewegen.
Strafen bei Fahren ohne den passenden Führerschein
Wer einen Anhänger ohne den dafür notwendigen Führerschein fährt, riskiert schwere Strafen. Hierbei unterscheidet das Gesetz zwischen fahrlässigem und vorsätzlichem Handeln:
- Vorsätzlicher Verstoß: Hier droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
- Fahrlässigkeit: Bei einer fahrlässigen Handlung kann eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen sowie eine Freiheitsstrafe von maximal sechs Monaten verhängt werden.
- Beschlagnahmung des Fahrzeugs: In vielen Fällen wird zudem das Fahrzeug beschlagnahmt, wenn der Führerschein fehlt.
Es empfiehlt sich daher, sich vor der Fahrt gründlich über die aktuellen Vorschriften zu informieren und im Zweifelsfall eine Fahrschule zu konsultieren. Diese können Ihnen auch bei der Erweiterung Ihres Führerscheins oder bei Unsicherheiten bezüglich Ihrer Fahrerlaubnisklassen weiterhelfen.
KFZNews24.de empfiehlt: Lieber sicher als strafbar – klären Sie frühzeitig, welcher Führerschein für Ihre Anforderungen nötig ist, und vermeiden Sie unnötige Strafen!