RatgeberDie beliebtesten Campingplätze Europas – und die Top-3-Campingländer
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(Bild, azerbaijan_stockers, www.freepik.com)
Wenn man als Autofan plötzlich Lust auf zwei Räder bekommt, könnte die B196-Regelung genau das Richtige sein. Diese ermöglicht es, mit einem herkömmlichen Autoführerschein (Klasse B) auch leichte Motorräder und Roller bis 125 Kubikzentimeter und 11 kW/15 PS zu fahren. Doch ganz so einfach ist es nicht, denn es gibt einige Voraussetzungen zu beachten. Hier erfahren Sie, wie Sie auf zwei Rädern durchstarten können.
Um die B196-Regelung nutzen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Es ist keine Prüfung durch die Prüforganisation Dekra erforderlich, doch ein Besuch in der Fahrschule bleibt unumgänglich.
In der Fahrschule erwartet Sie eine kompakte Ausbildung, bestehend aus:
Am Ende dieser Ausbildung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Diese sollten Sie sorgfältig aufbewahren, da sie notwendig ist, um bei der Fahrerlaubnisbehörde die Eintragung der Schlüsselzahl 196 in Ihren Führerschein zu beantragen. Wichtig: Zwischen dem Abschluss der Ausbildung und der Eintragung darf maximal ein Jahr liegen.
Die Kosten variieren je nach Region und Fahrschule, liegen aber typischerweise zwischen 500 und 1.000 Euro. Zusätzlich fällt eine Gebühr von etwa 50 Euro für die Ausstellung des neuen Führerscheins an.
Mit dem neuen Führerschein dürfen Sie in ganz Deutschland Leichtkrafträder fahren. Allerdings ist die Regelung aktuell auf Deutschland beschränkt. Eine Nutzung im Ausland ist bisher nicht möglich. Es gibt jedoch Bestrebungen auf EU-Ebene, diese Regelung auszuweiten. Zukünftig könnten deutsche Führerscheininhaber mit der B196-Erweiterung auch in anderen EU-Ländern fahren dürfen.
Die B196-Regelung bietet eine spannende Möglichkeit, ohne großen Aufwand und zusätzliche Prüfungen, in die Welt des Motorradfahrens einzusteigen. Besonders für Autoliebhaber, die sich den Traum vom Motorradfahren erfüllen möchten, stellt dies eine attraktive Option dar.
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