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Eine Blackbox für Autos, ein Konzept bisher hauptsächlich von Flugzeugen bekannt, wird nun auch für PKWs, Lastwagen und andere Fahrzeuge verpflichtend.
Bisher kennt man die Blackbox hauptsächlich von Flugzeugen. Bei Abstürzen liefert sie wichtige Informationen zur Ursache und zum Unfallhergang. Wie der ADAC berichtet, wird eine ähnliche Regelung bald auch für Autos verpflichtend. Dieses neue verkehrspolitische Gesetz der EU, die Aufgaben der Blackbox und ihre bereits bestehenden Anwendungen in Fahrzeugen werden in diesem Artikel näher erläutert.
Warum wird diese EU-Vorschrift für Fahrzeug-Blackboxen eingeführt?
Gemäß der General Safety Regulation der EU müssen ab dem 7. Juli 2024 alle neuen Autos einen Event Data Recorder (EDR) besitzen. Diese Pflicht gilt für PKWs, Lastkraftwagen und Busse (Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen). Andere Fahrzeugklassen erhalten etwas mehr Zeit zur Umsetzung. Einige Autohersteller haben bereits freiwillig solche EDR-Systeme in ihren Fahrzeugen eingebaut, wie der Automobilclub anmerkt.
Der Hintergrund dieser Maßnahme ist eine seit 2018 laufende Initiative der EU, die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten bis 2030 zu halbieren. Erste Erfolge sind bereits sichtbar. Laut EU-Verkehrsstatistik haben Länder wie Deutschland, Dänemark, Irland, Zypern, Litauen, Malta, Polen, Portugal und Schweden im letzten Jahr die niedrigste Zahl an Verkehrstoten verzeichnet. Bis 2050 soll die Zahl der Verkehrstoten nahezu auf Null reduziert werden.
Blackbox im Auto: Was zeichnet das EDR-System auf?
Das verpflichtende EDR-System für alle neuen Autos in der EU ist Teil dieser Sicherheitsstrategie. Die Blackbox soll Daten bei Unfällen aufzeichnen, um diese besser analysieren und Unfälle in Zukunft verhindern zu können.
Der EDR ist oft im Airbag-Steuergerät verbaut, da hier die wichtigsten Steuerungsinformationen des Fahrzeugs zusammenlaufen. Er zeichnet Daten wie Geschwindigkeit, Motordrehzahl, Lenkwinkel und Airbag-Aktivität auf. Ab wann werden diese Daten gespeichert?
Blackbox im Auto: Was passiert mit den Daten?
Die Blackbox zeichnet kontinuierlich alle Fahrzeugdaten auf und überschreibt sie ständig. Gespeichert werden sie nur bei einer Kollision. „Der Event Data Recorder aktiviert sich bei einer Geschwindigkeitsänderung in Quer- oder Längsrichtung von mehr als 8 km/h innerhalb von 150 Millisekunden, beim Auslösen von Gurtstraffern oder Airbags sowie beim Auslösen einer aktiven Motorhaube. Letzteres tritt bei einer Kollision mit einem Fußgänger ein“, erklärt der ADAC auf seiner Website.
Grundsätzlich gilt: Die vom EDR-System gespeicherten Daten gehören dem Fahrer oder Fahrzeughalter. Allerdings kann bei einem zivil- oder strafrechtlichen Verfahren ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft die Herausgabe dieser Daten anordnen.